I. Die Parteien, beide türkische Staatsangehörige, die Ehefrau (Antragstellerin) im Jahre 1942 und der Ehemann (Antragsgegner) im Jahre 1933 geboren, haben am 20. Juni 1956 in der Türkei geheiratet. Aus der Ehe sind vier inzwischen volljährige Kinder hervorgegangen, die ebenso wie die Ehefrau in der Türkei leben. Der Ehemann ist 1970 ohne seine Familie zur Arbeitsaufnahme nach Deutschland gekommen und lebt seither hier.
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