I.
Die Beteiligten sind als Eigentümer eines Grundstücks zu gleichen Teilen im Grundbuch eingetragen.
Mit notariellem Kaufvertrag vom 10.9.2002 verkauften sie das Grundstück zum Preis von 110000 EUR; im Kaufvertrag wurde die Eintragung einer Eigentumsvormerkung bewilligt.
Mit Beschluss des Vormundschaftsgerichts vom 7.11.2002 wurde der Beteiligte zu 1 zum Betreuer der Beteiligten zu 2 mit dem Aufgabenkreis "Veräußerung von Grundbesitz" bestellt. Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 20.11.2002 genehmigte der Beteiligte zu 1 als Betreuer für die Beteiligte zu 2 alle Erklärungen in der Kaufvertragsurkunde. Am 9.1.2003 genehmigte das Vormundschaftsgericht die vom Beteiligten zu 1 als Betreuer für die Beteiligte zu 2 im Kaufvertrag abgegebenen Erklärungen.
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