AG Marbach, vom 07.01.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 2 C 576/90
Verstoß gegen das rechtliche Gehör infolge fehlerhafter Anwendung von Präklusionsvorschriften
BVerfG, Beschluß vom 10.07.1991 - Aktenzeichen 2 BvR 206/91
DRsp Nr. 1993/35
Verstoß gegen das rechtliche Gehör infolge fehlerhafter Anwendung von Präklusionsvorschriften
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör liegt auch dann vor, wenn das Gericht fälschlich § 296 Abs. 1ZPO anstelle des § 283 Satz 2 ZPO anwendet, weil das Gericht dann die Zurückweisung des verspäteten Vorbringens für zwingend hält, obwohl es bei richtiger Rechtsanwendung eine Ermessensentscheidung treffen kann.