Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Amtsgerichts dem Beklagten zur Rechtsverteidigung gegen die gegnerische Klage Prozesskostenhilfe unter Anwaltsbeiordnung bewilligt, soweit mehr als monatlich 282 EUR geltend gemacht werden. Es hat dabei die eigene Unterhaltsberechnung des Beklagten zugrunde gelegt, der einen rechnerischen Anspruch in Höhe von monatlich 235 EUR ermittelt hat, und diesen unter Berücksichtigung eines Betreuungsbonus von 100 EUR auf den angegebenen Betrag berichtigt.
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