Auf die Berufung des Antragstellers wird das am 1. Juni 2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bochum im Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt (III. des Urteilstenors) teilweise abgeändert und insoweit wie folgt neu gefasst:
Der Antragsteller wird verurteilt, an die Antragsgegnerin ab Rechtskraft der Scheidung (9. September 2010) nachehelichen Unterhalt in folgender monatlicher Höhe zu zahlen:
a) 09.09.2010 bis 30.04.2012 575,00 Euro,
b) 01.05.2012 bis 31.12.2013 300,00 Euro.
Hinsichtlich der Fälligkeit verbleibt es bei der amtsgerichtlichen Entscheidung.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen; die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|