OLG Koblenz - Urteil vom 08.12.2005
7 UF 189/05
Normen:
BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 7 ;
Fundstellen:
FamRZ 2006, 1540
Vorinstanzen:
AG Westerburg, vom 16.02.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 42 F 747/99

Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen neuer Partnerschaft

OLG Koblenz, Urteil vom 08.12.2005 - Aktenzeichen 7 UF 189/05

DRsp Nr. 2007/16616

Verwirkung des Unterhaltsanspruchs wegen neuer Partnerschaft

Der Anspruch auf Trennungsunterhalt ist auch dann wegen des Eingehens einer neuen langjährigen Partnerschaft verwirkt, wenn die Partner zwar nicht zusammen leben, es sich aber um ein auf Dauer angelegtes Verhältnis handelt, das gleichsam als nichteheliche Beziehung an die Stelle einer Ehe getreten ist. Dies kann durch die gemeinsamen Namensnennung unter der Todesanzeige eines nahen Angehörigen eines Partners, gemeinsam verbrachte Urlaube und Beistandsleistungen in persönlichen Angelegenheiten dokumentiert werden.

Normenkette:

BGB § 1361 Abs. 3 § 1579 Nr. 7 ;

Gründe:

I. Die am 21.9.1990 geschlossene Ehe der Parteien ist durch Urteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Westerburg vom 16.02.2005 - rechtskräftig seit dem 01.07.2005 - geschieden worden. Der gemeinsame, aus der Ehe stammende Sohn S..... (geboren am ......1991) lebt seit der im Mai 1996 vollzogenen Trennung der Parteien im Haushalt der Klägerin. Der Beklagte hat sich durch Jugendamtsurkunde vom 07.07.2000 verpflichtet, ab Juli 1999 Kindesunterhalt für S..... in Höhe von 114 % des Regelbetrages zu zahlen.