Die ... geborene und als technische Zeichnerin ausgebildete Klägerin begehrt nachehelichen Unterhalt. Aus ihrer 1986 geschlossenen und durch Urteil des Senats vom 16.09.1999 (14 UF 47/99) geschiedenen Ehe mit dem 1935 geborenen Beklagten, der bis zum 28.02.1999 Chefarzt der Urologie am R...N...Krankenhaus in Wilhelmshaven war, sind die Kinder R..., geboren ... und N..., geboren am ..., hervorgegangen, die bei der Mutter leben und für die der Beklagte monatlich zusammen 1.390, DM Unterhalt sowie Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 127, DM zahlt. Ein Sorgerechtsstreit, in dem beide Parteien jeweils für sich das Sorgerecht begehrten, endete mit der Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt des Landkreises Friesland (14 UF 187/00).
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