OLG Oldenburg - Urteil vom 10.05.2001
14 UF 6/01
Normen:
BGB 1579 BGB 1579 Nr. 6 ;
Fundstellen:
OLGReport-Oldenburg 2002, 194
Vorinstanzen:
AG Jever, - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 457/00

Verwirkung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs

OLG Oldenburg, Urteil vom 10.05.2001 - Aktenzeichen 14 UF 6/01

DRsp Nr. 2002/6988

Verwirkung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs

»Zur Verwirkung und Befristung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs.«

Normenkette:

BGB 1579 BGB 1579 Nr. 6 ;

Tatbestand:

Die ... geborene und als technische Zeichnerin ausgebildete Klägerin begehrt nachehelichen Unterhalt. Aus ihrer 1986 geschlossenen und durch Urteil des Senats vom 16.09.1999 (14 UF 47/99) geschiedenen Ehe mit dem 1935 geborenen Beklagten, der bis zum 28.02.1999 Chefarzt der Urologie am R...N...Krankenhaus in Wilhelmshaven war, sind die Kinder R..., geboren ... und N..., geboren am ..., hervorgegangen, die bei der Mutter leben und für die der Beklagte monatlich zusammen 1.390, DM Unterhalt sowie Krankenversicherungsbeiträge in Höhe von 127, DM zahlt. Ein Sorgerechtsstreit, in dem beide Parteien jeweils für sich das Sorgerecht begehrten, endete mit der Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge und der Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt des Landkreises Friesland (14 UF 187/00).