OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 05.02.2008
3 WF 323/07
Normen:
BGB § 242; ZPO § 91a; ZPO § 98;
Vorinstanzen:
AG Königstein, - Vorinstanzaktenzeichen 14 F 287/03

Verwirkung von familienrechtlichen Ausgleichsansprüchen

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 05.02.2008 - Aktenzeichen 3 WF 323/07

DRsp Nr. 2009/13679

Verwirkung von familienrechtlichen Ausgleichsansprüchen

Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur Verwirkung von Unterhaltsansprüchen können nicht ohne Weiteres auf die Geltendmachung familienrechtlicher Ausgleichsansprüche übertragen werden. Einigen sich die barunterhaltspflichtigen Eltern eines volljährigen Kindes auf einen späteren Ausgleich der von beiden zunächst in gleicher Höhe erbrachten Unterhaltsleistungen im Innenverhältnis, erfüllt eine gut anderthalbjährige Untätigkeit des ausgleichsberechtigten Elternteils nicht das für eine Verwirkung seines Ausgleichsanspruchs erforderliche Zeitmoment.

Normenkette:

BGB § 242; ZPO § 91a; ZPO § 98;

Gründe: