Auf die Beschwerden der N D & E GmbH und der Deutschen Rentenversicherung Bund wird der am 16.01.2013 verkündete Verbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Soest im Ausspruch zum Versorgungsausgleich teilweise abgeändert:
1.Im Wege der externen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der N D & E GmbH (Personal-Nr. ####155) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 38.882,00 € bei der Versorgungsausgleichskasse, bezogen auf den 30.06.2012, begründet. Die N D & E GmbH wird verpflichtet, diesen Betrag an die Versorgungsausgleichskasse zu zahlen.
2. II. III.
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