Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.
Dem Amtsgericht wird die erneute Entscheidung in der Sache übertragen, und zwar auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Dem Antragsgegner wird ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt T zur Abwehr der Beschwerde bewilligt.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 1.000 € festgesetzt.
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