Auf die sofortige Beschwerde des Vaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Darmstadt vom 04.04.2023 wie folgt abgeändert und neu gefasst:
Wegen der Zuwiderhandlungen gegen die Umgangsregelung gemäß Beschluss des Amtsgerichts vom 12.04.2022 in Gestalt des Beschlusses des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 04.10.2022 am 18.12.2022 und 25.12.2022 wird gegen den Vater ein Ordnungsgeld in Höhe von 500,- Euro und für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, für je 100,- Euro Ordnungsgeld eine Ordnungshaft von einem Tag festgesetzt.
Im Übrigen wird der Antrag der Mutter auf Verhängung von Ordnungsmitteln zurückgewiesen.
Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Vater zu 20 % und die Mutter zu 80 %.
Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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