Die sofortige Beschwerde wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das abgekürzte Rubrum des angefochtenen Beschlusses durch folgendes Rubrum ersetzt wird:
der Frau W2, I T-Str., ####1 C,
Klägerin,
-Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte D und Partner, W-Straße. 66-70, ####2 C,
g e g e n
Herrn W, L-Kanzleiservice H-Straße, ####3 I,
Beklagten,
-Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte X und Partner, H-Straße, ####3 I –„
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Beklagte.
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