1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - in Saarlouis vom 5. September 2011 - 22 F 168/11 UG - wird mit der Maßgabe kostenpflichtig zurückgewiesen, dass die Antragstellerin in Ergänzung von Ziffer I. dieses Beschlusses zur Umgangsausübung nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet ist, und dass sich die Folgenankündigung in Ziffer V. dieses Beschlusses auch auf diese Umgangsverpflichtung der Antragstellerin erstreckt.
2. Der Verfahrenswert der Beschwerdeinstanz wird auf 1.500 EUR festgesetzt.
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