OLG Naumburg - Beschluss vom 25.07.2006
8 WF 102/06
Normen:
BGB § 1612b Abs. 5 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 1182
FamRZ 2008, 292
JurBüro 2007, 158
OLGReport-Naumburg 2007, 313
Vorinstanzen:
AG Eisleben, vom 19.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 3 F 117/06

Vollstreckungsfähigkeit einer Jugendamtsurkunde, in dem das den Unterhaltsanspruch mindernde Kindergeld nicht konkret beziffert ist

OLG Naumburg, Beschluss vom 25.07.2006 - Aktenzeichen 8 WF 102/06

DRsp Nr. 2007/2178

Vollstreckungsfähigkeit einer Jugendamtsurkunde, in dem das den Unterhaltsanspruch mindernde Kindergeld nicht konkret beziffert ist

»Eine Jugendamtsurkunde, in der ein Unterhalt beziffert ist und die den Zusatz enthält "abzüglich des nach § 1612b Abs. 5 BGB anrechenbaren Kindergeldes", ohne dass ein diesbezüglicher Betrag genannt wird, ist nicht vollstreckungsfähig. Eine solche Urkunde kann auch nicht die Wirkung der Erledigung des Hauptsachenklage haben.«

Normenkette:

BGB § 1612b Abs. 5 ;

Entscheidungsgründe:

Die zulässige sofortige Beschwerde (§ 127 Abs. 2 S. 2, 3 ZPO) ist in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang begründet. Denn die Klage bietet nach wie vor hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 ZPO).