Auf die Beschwerde der Mutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee vom 2. August 2000 -
Die elterliche Sorge für XXXX wird der Mutter übertragen.
Der Vater ist berechtigt und verpflichtet mit XXXX an jedem 2. Wochenende von Freitag nach der Schule bis Sonntag Abend 18.00 Uhr sowie an dem auf den Geburtstag des Kindes folgenden Tag von 15.00 -19.00 Uhr sowie an jedem 2. Feiertag der Feste Ostern, Pfingsten und Weihnachten in der Zeit von jeweils 10.00 - 20.00 Uhr zusammen zu sein.
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