Auf die Beschwerde der AachenMünchener Lebensversicherung und die Anschlussbeschwerden des Antragstellers, der Antragsgegnerin und der Westfälischen Provinzial Versicherung AG wird der angefochtene Beschluss im Ausspruch zum Versorgungsausgleich teilweise abgeändert.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Westfalen (Versicherungskonto Nr. 11 030867 N 036) zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 10,1202 Entgeltpunkten auf deren Versicherungskonto Nr. 51 220669 K 509 bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, bezogen auf den 31. Dezember 2010, übertragen.
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