Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts
- Familiengericht - Bielefeld vom 16.08.2010 - 34 F 701/10 – wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
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