Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Bad Freienwalde vom 7. Juli 2011 in seinem Ausspruch zum nachehelichen Unterhalt (Ziffer III. des Tenors) unter Zurückweisung seines weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Antragsteller wird verpflichtet, an die Antragsgegnerin nachehelichen Unterhalt monatlich wie folgt zu zahlen:
- 358 € vom 18. Oktober 2011 bis zum 30. April 2013 und
- 391 € ab dem 1. Mai 2013
nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 161,68 € seit dem 3.11.2011 sowie aus jeweils 358 € seit dem 3.12.2011, 3.1.2012, und 3.2.2012.
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