I.
Am 9.3.2001 bestellte das Amtsgericht für die Betroffene eine Betreuerin u. a. mit dem Aufgabenkreis Gesundheitsfürsorge.
Die Beschwerde der Betroffenen hat das Landgericht mit Beschluss vom 31.5.2001 zurückgewiesen. Dagegen wendet sich die Betroffene mit der weiteren Beschwerde.
II.
Das zulässige Rechtsmittel ist nicht begründet.
1. Das Landgericht hat seine Entscheidung wie folgt begründet:
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|