Auf die Beschwerde der Antragstellerin vom 28. November 2007 wird das am 9. Oktober 2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bergisch Gladbach zu Ziffer 2 (Versorgungsausgleich) teilweise abgeändert.
Von dem Rentenversicherungskonto des Ehemannes bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer XXXX, werden monatliche Rentenanwartschaften in Höhe von 119,80 €, bezogen auf den 30. April 2007, übertragen auf das Rentenversicherungskonto der Ehefrau bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer XXXX.
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