OLG Köln - Beschluß vom 07.02.1997
16 Wx 23/97
Normen:
PStG §§ 15a, 15b;
Fundstellen:
FamRZ 1997, 1276

Voraussetzungen der Eintragung einer angeblich 1941 vorgenommenen postmortalen Eheschließung

OLG Köln, Beschluß vom 07.02.1997 - Aktenzeichen 16 Wx 23/97

DRsp Nr. 1997/9522

Voraussetzungen der Eintragung einer angeblich 1941 vorgenommenen postmortalen Eheschließung

»Vor dem sog. "Führererlaß" vom 6.11.1941 waren wirksame postmortale Eheschließungen innerhalb des Deutschen Reiches nicht möglich. Wer, ohne im Besitz entsprechender Urkunden zu sein, eine wirksame postmortale Eheschließung geltend machen und ihre Eintragung heute erreichen will, muß daher den vollen Nachweis dafür erbringen, daß eine entsprechende Zeremonie, die der Eheschließung und nicht etwa nur dem ehrenden Totengedenken diente, nach dem 6.11.1941 stattgefunden hat.«

Normenkette:

PStG §§ 15a, 15b;
Fundstellen
FamRZ 1997, 1276