OLG Hamm - Beschluss vom 14.11.2011
II-8 WF 256/11
Normen:
BRAO § 48 Abs. 2; ZPO § 121;
Vorinstanzen:
AG Lüdinghausen, - Vorinstanzaktenzeichen 13 F 240/09

Voraussetzungen der Entpflichtung des beigeordneten und der Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts

OLG Hamm, Beschluss vom 14.11.2011 - Aktenzeichen II-8 WF 256/11

DRsp Nr. 2012/6532

Voraussetzungen der Entpflichtung des beigeordneten und der Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts

Ist dem Antragsteller gem. § 121 ZPO ein Verfahrensbevollmächtigter beigeordnet worden, kann die Beiordnung nur durch einen Antrag auf deren Aufhebung gem. § 48 Abs. 2 BRAO beendet werden. Hierfür bedarf es eines wichtigen Grundes, an dessen Vorliegen strenge Anforderungen zu stellen sind.

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

BRAO § 48 Abs. 2; ZPO § 121;

Gründe

I.