OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 10.06.2010
5 UF 180/09
Normen:
BGB § 1666;
Vorinstanzen:
AG Wiesbaden, vom 10.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 537 F 123/08

Voraussetzungen der Entziehung des Sorgerechts und der Trennung der Kinder von den Eltern

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 10.06.2010 - Aktenzeichen 5 UF 180/09

DRsp Nr. 2018/202

Voraussetzungen der Entziehung des Sorgerechts und der Trennung der Kinder von den Eltern

Der Eingriff in das Elternrecht durch Trennung der Kinder von ihren Eltern ist gerechtfertigt, wenn die nachhaltige Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls der Kinder mit der erforderlichen Sicherheit belegt ist und ihr durch ambulante Hilfen nicht mehr ausreichend begegnet werden kann. Dies ist anzunehmen, wenn Versagenstatbestände und ggfls. Verwahrlosungsaspekte der Kinder konkret festgestellt werden, die die akute Gefährdung des Kindeswohls durch bereits eingetretenen Schaden oder eine gegenwärtige Gefahr belegen. Dies ist bei einer geleugneten bzw. verharmlosten Alkoholerkrankung der Mutter der Fall.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin (§ 13 a Abs. 1 S. 2 FGG).

Gerichtsgebühren werden nicht erhoben (§ 131 Abs. 3 KostO).

Beschwerdewert: 3.000,-- € (§§ 131, 30 KostO).

Normenkette:

BGB § 1666;

Gründe