Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 1) vom 27.11.2015 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Detmold vom 24.11.2015 (AZ: 31 F 235/13) aufgehoben.
Auf die Erinnerung des Beteiligten zu 1) vom 28.10.2015 wird unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen der Kostenansatz des Amtsgerichts Detmold vom 21.10.2015 (Geschäfts-Nr.: 31 F 235/13) insoweit aufgehoben, als unter laufender Nummer 4 eine Sachverständigenentschädigung von mehr als 7.970,57 € eingefordert worden ist.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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