Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Liebenwerda vom 24.02.2011 (Az.: 20 F 218/10) wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten zu 1. und 2. sind die Eltern der Kinder F... J..., geboren am ....01.2002, Fl... J..., geboren am ....05.2005, und S... J..., geboren am ....10.2006. Sie waren nicht miteinander verheiratet. Sorgeerklärungen nach § 1626 a BGB sind nicht abgegeben worden.
Die Eltern trennten sich Ende April 2008. Im Juli 2008 zog die Mutter mit den Kindern aus dem gemeinsamen Haus in R... aus. Sie wohnte zunächst bei ihrer Großmutter in B... und ab Oktober 2008 in einer eigenen Wohnung in R.... Am 13.12.2008 verzog die Mutter mit den Kindern zu ihren Eltern nach L.... Seit März 2009 lebt die Familie in F....
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