Auf die Beschwerde des Antragsgegners und Kindesvaters vom 24.07.2018 wird der am 26.06.2018 erlassene Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lemgo über die familiengerichtliche Billigung (§ 156 Abs. 2 FamFG) der am selben Tag getroffenen Elternvereinbarung über den künftigen Aufenthalt von X (einschließlich der getroffenen Kostenentscheidung) aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht - Familiengericht - Lemgo zurückverwiesen.
Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000,00 € festgesetzt.
I.
Antragstellerin und Antragsgegner sind die nichtehelichen Eltern der am ##.##.2007 geborenen X.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|