I. Auf die Berufung des Klägers wird das Teilanerkenntnis- und Endurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Dürkheim vom 7. Mai 2008 teilweise geändert und insgesamt neu gefasst:
In Abänderung des am 2. November 2007 vor dem Senat protokollierten Vergleichs (2 UF 104/07) wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte nachehelichen Unterhalt von monatlich - 276,00 € für März und April 2008 und - 248,00 € ab Mai 2008 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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