Voraussetzungen der Präklusionswirkungen in der Abänderungsklage - Abänderungsklage, Präklusion, Ausschluß, Verhandlung, Sachantrag
OLG Köln, Urteil vom 30.03.1995 - Aktenzeichen 10 UF 204/94
DRsp Nr. 1995/10182
Voraussetzungen der Präklusionswirkungen in der Abänderungsklage - Abänderungsklage, Präklusion, Ausschluß, Verhandlung, Sachantrag
Eine die Praechisionswirkung begründende Verhandlung im Sinne von § 323 Abs. 2ZPO liegt nur dann vor, wenn über einen den Klageanspruch betreffenden Sachantrag verhandelt wurde, so daß ein diesen Tatsachenstoff würdigendes Sachurteil ergeht.Eine Verhandlung etwa nur über Kosten des Rechtsstreits genügt nicht.