I. Die am 13. August 1980 geschlossene Ehe der Parteien wurde auf den der Ehefrau (Antragsgegnerin) am 19. Oktober 1994 zugestellten Antrag des Ehemannes (Antragsteller) durch Verbundurteil des Amtsgerichts - Familiengericht - vom 16. September 1996 geschieden (insoweit rechtskräftig am selben Tag). Der Versorgungsausgleich wurde abgetrennt.
Während der Ehezeit (1. August 1980 bis 30. September 1994; § 1587 Abs. 2 BGB) erwarben die am 26. August 1947 geborene Ehefrau Rentenanwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (Verfahrensbeteiligte zu 1) in Höhe von 81,61 DM und der am 23. Januar 1932 geborene Ehemann Versorgungsanrechte bei der Pensionskasse für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Zweiten Deutschen Fernsehens -
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|