Die Antragsgegnerin wird verpflichtet ab 01.05.2023 an die Antragstellerin jeweils bis zum 3. Werktag eines Monats im Voraus eine Hinterbliebenenversorgung in Höhe von monatlich 3.829 € aus dem Anrecht des verstorbenen K.G. aus betrieblicher Altersvorsorge aus Vereinbarung vom 16.11.1999 zu zahlen.
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