1. Das Urteil des Amtsgerichts Böblingen - Familiengericht - vom 16.03.2010 wird
abgeändert.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte zu 2. nicht das Kind des Beklagten zu 1. ist.
2. Die Verfahrenskosten beider Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
3. Streitwert: € 2.000,00
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