OLG Zweibrücken - Beschluss vom 21.07.2008
5 UF 74/08
Normen:
BGB § 1684;
Fundstellen:
FamRB 2009, 113
FamRZ 2009, 134
OLGReport-Zweibrücken 2009, 202
Vorinstanzen:
AG Pirmasens, vom 04.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 1 F 103/08

Voraussetzungen der vollständigen Aussetzung des Umgangs eines Kindes mit einem Elternteil

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 21.07.2008 - Aktenzeichen 5 UF 74/08

DRsp Nr. 2009/3991

Voraussetzungen der vollständigen Aussetzung des Umgangs eines Kindes mit einem Elternteil

1. Eine vollständige Aussetzung des Umgangsrechts kommt nicht in Betracht, wenn das Umgangsrecht zuvor über Monate offensichtlich problemlos ausgeübt wurde. 2. Kommt ein Umgangsrechte ohne Übernachtungen in der Entfernung der Wohnorte dem vollständigen Ausschluss des Umgangs nahe, so ist eine entsprechende Einschränkung des Umgangsrechts nur dann zulässig, wenn sie das Kindeswohl nachweislich erfordert. Eine generelle Altersgrenze für Übernachtungen gibt es nicht. _

Tenor:

Der Antrag der Antragstellerin, ihr für die befristete Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pirmasens vom 4. Juni 2008 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.

Normenkette:

BGB § 1684;

Gründe:

Das Rechtsmittel der Antragstellerin bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.

Das Familiengericht hat eine Abänderung des gerichtlichen Vergleichs der Parteien vom 31. Mai 2007 über die Regelung des Umgangsrechts des Antragsgegners mit dem betroffenen Kind mit überzeugender Begründung abgelehnt.