Der Antrag der Antragstellerin, ihr für die befristete Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Pirmasens vom 4. Juni 2008 Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird abgelehnt.
Das Rechtsmittel der Antragstellerin bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Das Familiengericht hat eine Abänderung des gerichtlichen Vergleichs der Parteien vom 31. Mai 2007 über die Regelung des Umgangsrechts des Antragsgegners mit dem betroffenen Kind mit überzeugender Begründung abgelehnt.
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