I. Die sofortige Beschwerde des Vaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 28. April 2023 wird zurückgewiesen.
II. Gerichtskosten werden im Beschwerdeverfahren nicht erhoben. Eine Erstattung der außergerichtlichen Kosten findet nicht statt.
I. Der Vater begehrt die Vollstreckung einer Umgangsregelung.
Die Eltern einigten sich in der mündlichen Anhörung am 16. Dezember 2022 über die Regelung des Umgangs. Das Amtsgericht Hamburg billigte die Umgangsvereinbarung mit gesondertem Beschluss vom 16. Dezember 2022. Dieser wurde nicht in das Protokoll des Anhörungstermins aufgenommen. Das Amtsgericht wies mit dem Beschluss zugleich auf die Folgen der Zuwiderhandlung hin. Der Billigungsbeschluss wurde den Beteiligten zugestellt. Das Protokoll wurde im Anschluss den Beteiligten formlos übersandt.
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