Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Neuruppin vom 26. März 2018 dahin abgeändert, dass das Recht und die Pflicht des Antragstellers zum persönlichen Umgang mit dem beteiligten Kind bis zum 28. Februar 2021 ausgeschlossen wird.
Im Übrigen wird die Beschwerde des Antragstellers zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden zwischen den Eltern gegeneinander aufgehoben.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.000 € festgesetzt.
I.
Die beteiligten Eltern streiten um den Umgang des Vaters mit dem gemeinsamen Kind.
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