OLG Hamm - Beschluss vom 05.09.2006
3 UF 58/06
Normen:
BGB § 1632 Abs. 4 ;
Fundstellen:
FamRZ 2007, 659
OLGReport-Hamm 2007, 785
Vorinstanzen:
AG Olpe, vom 06.02.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 22 F 393/05

Voraussetzungen des Verbleibens eines Pflegekindes in der Pflegefamilie

OLG Hamm, Beschluss vom 05.09.2006 - Aktenzeichen 3 UF 58/06

DRsp Nr. 2008/24000

Voraussetzungen des Verbleibens eines Pflegekindes in der Pflegefamilie

Auch unter Berücksichtigung des Elternrechts aus Art. 6 Abs. 1 GG ist das Verbleiben eines Kindes in der Pflegefamilie anzuordnen, wenn die Mutter (hier: wegen einer Suchterkrankung) nicht in der Lage ist, das Kind zu erziehen.

Normenkette:

BGB § 1632 Abs. 4 ;

Gründe:

I.