Auf die Beschwerde der Mutter vom 07.06.2023 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Landshut vom 05.05.2023, Az.
Rechtsanwältin A wird entpflichtet.
3.Rechtsanwalt H wird der Mutter für das Verfahren erster Instanz als Verfahrensbevollmächtigter beigeordnet.
I.
Unter dem Az.
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