Der Kläger hat Herrn Hans-Klaus W. (im Folgenden: Ehemann) in einem gegen dessen Ehefrau geführten Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf anwaltlich vertreten; mit der ursprünglich gegen den Ehemann gerichteten Klage nimmt er - nachdem der Ehemann während des Prozesses verstorben ist - nunmehr die Beklagten als dessen Erben auf Zahlung seines Honorars in Anspruch. Die Beklagten bestreiten die Berechtigung der Honorarforderung und verlangen widerklagend Zahlung von Schadensersatz. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
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