AG Hannover, vom 05.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 626 F 1081/04
Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung in der Pflegefamilie
OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2006 - Aktenzeichen 10 UF 127/06
DRsp Nr. 2007/18931
Voraussetzungen einer Verbleibensanordnung in der Pflegefamilie
1. Die Voraussetzungen für die Anordnung des Verbleibens eines Kindes in einer Pflegefamilie gem. § 1632 Abs. 4BGB liegen auch dann vor, wenn der Sorgeberechtigte das Kind zwar nicht aus der Pflegefamilie herausnehmen will, zu einer verbindlichen Erklärung bezüglich seines zukünftigen Verhaltens aber auch nicht bereit ist.2. Der Entzug des Sorgerechts kommt in Betracht, wenn der Sorgeberechtigte etwa aus Anlass von Umgangskontakten in Aussicht stellt, das Kind in seinen Haushalt aufnehmen zu wollen.