Der angefochtene Beschluss wird abgeändert.
Der Verbleib des minderjährigen Kindes A, geboren am ....2011, bei den Beteiligten zu 3 und 4 wird angeordnet.
Gerichtskosten werden nicht erhoben.
Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Beschwerdewert: 3.000,-- €.
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