Der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Stadt1 vom 20. Juli 2023 wird aufgehoben.
Gerichtskosten werden in beiden Instanzen nicht erhoben. Außergerichtliche Auslagen sind nicht zu erstatten.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|