Voraussetzungen für die Genehmigung eines vereinbarten Verzichts auf den Versorgungsausgleich
BGH, Beschluß vom 24.11.1982 - Aktenzeichen IVb ZB 746/80
DRsp Nr. 1996/14269
Voraussetzungen für die Genehmigung eines vereinbarten Verzichts auf den Versorgungsausgleich
»1. Es ist mit dem Grundgesetz vereinbar, daß Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich in Zusammenhang mit der Scheidung einer Genehmigung des Familiengerichts bedürfen. 2. Mit Rechtsmitteln gegen die Entscheidung über den Versorgungsausgleich kann geltend gemacht werden, daß die Genehmigung einer Vereinbarung nach BGB § 1587o zu Unrecht versagt worden ist. 3. Zur Genehmigungsfähigkeit eines vereinbarten Verzichts auf den Versorgungsausgleich. «