Die zulässige befristete Beschwerde (§
Zwar leben die Antragstellerin und der Antragsgegner - die miteinander verheiratet sind und denen die gemeinsame elterliche Sorge für das am 19. Juni 1998 geborene Kind zusteht (§ 1626 BGB) - seit Juni 2002 nicht nur vorübergehend getrennt (§ 1671 Abs. 1 BGB). Der Antragsgegner hat der von der Antragstellerin begehrten Übertragung des alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrechts für das Kind aber weder zugestimmt (§ 1671 Abs. 2 Nr. 1 BGB) noch ist zu erwarten, dass eine derartige Entscheidung dem Wohl des Kindes am besten entspricht (§ 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB).
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|