Auf die Beschwerde der Anzunehmenden und der Annehmenden wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 25. Juli 2018 abgeändert.
Die Anzunehmende wird durch die Annehmende als Kind angenommen.
Die Anzunehmende heißt künftig Dr. A.
Die Gerichtskosten des Verfahrens beider Instanzen tragen die Anzunehmende und die Annehmende je zur Hälfte; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Wert des Verfahrens beider Instanzen wird auf 5.000 € festgesetzt.
Die Beschwerde hat Erfolg. Die Voraussetzungen für die von den Beschwerdeführerinnen beantragte Volljährigenadoption liegen vor.
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