Der Kläger hat die Beklagte auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente und auf Beitragsfreistellung der (Haupt-)Lebensversicherung sowie der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in Anspruch genommen.
Die Beklagte war (der einzige) Rahmenvertragsversicherer des Deutschen Bundeswehrverbandes e.V. (der Berufsvereinigung der Soldaten) für die "loss-of-licence" Versicherung.
Der Kläger bewarb sich bei der Bundeswehr für die Laufbahn des fliegerischen Dienstes. Seine Wehrfliegerverwendungsfähigkeit stellte das flugmedizinische Institut der Luftwaffe - Abteilung I - am 26.01.1996, die Heeresfliegerwaffenschule Bb. am 26.02.1997 und das flugmedizinische Institut der Luftwaffe - Abteilung I wieder am 23.06.1998 fest.
Am 19.03.1998 schlossen die Parteien eine Kapitalversicherung auf den Erlebens- und Todesfall mit einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung ab (Bl. 6-11 d.A.).
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