Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Siegburg - vom 28.12.2007 - 323 F 108/07 - teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die elterliche Sorge für das Kind N L, geboren am 8.8.1997 wird dem Antragsteller allein übertragen.
Die weitergehenden Anordnungen des Amtsgerichts werden aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen werden gegeneinander aufgehoben.
Die nach §
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