Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts – Familiengericht – Duisburg vom 28.10.2010 abgeändert und die Klage abgewiesen
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt ab Rechtskraft der Scheidung (05.01.2007).
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