Die Beschwerde des Kindesvaters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 14.2.2012 –
Auf die Anschlussbeschwerde der Kindesmutter wird der Beschluss des Amtsgerichts Bonn vom 14.2.2012 –
Die vorläufige Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Kindesmutter wird befristet bis zu einer Entscheidung in dem vor dem Amtsgericht Bonn anhängigen Hauptsacheverfahren zum Sorgerecht 408 F 206/11, längstens bis zum 31.8.2012.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Kindesvater auferlegt.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Familienrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|