Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 13. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin vom 12. Juni 2012 wird auf Kosten der Antragsgegnerin zurückgewiesen.
Beschwerdewert: bis 1.500 €
Das Verfahren betrifft die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich.
I.
Die am 25. Mai 1973 geschlossene Ehe des Antragstellers (im Folgenden: Ehemann) und der Antragsgegnerin (im Folgenden: Ehefrau) wurde durch Urteil vom 17. Juni 1997 rechtskräftig geschieden. Zugleich wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt.
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