Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 20. Zivilsenats Familiensenat des Oberlandesgerichts Dresden vom 23. Juni 2011 wird auf Kosten der Antragstellerin zurückgewiesen.
Beschwerdewert: 1.000 €
Das Verfahren betrifft die Abänderung einer rechtskräftigen Entscheidung zum Versorgungsausgleich.
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