Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der am 1.8.2011 verkündete Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bad Iburg aufgehoben.
Das Verfahren wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung sowie Herstellung des Verbundes an das Amtsgericht - Familiengericht Bad Iburg, das auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu befinden hat, zurückverwiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.) Die Antragsgegnerin wendet sich gegen die Scheidung ihrer Ehe, da das Amtsgericht den von ihr eingereichten Antrag zum nachehelichen Unterhalt nicht als Folgesache im Rahmen des Verbundes behandelt habe.
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